„Wir sind alle gefordert“ - Beschluss des Bundesvorstandes zur Flüchtlingspolitik

Verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik

„Hunderttausende, ja Millionen von Menschen aus unseren südosteuropäischen Nachbarländern, aus dem Nahen Osten und aus Afrika haben sich, oft unter großen Gefahren, auf den Weg gemacht. […] Sie suchen Freiheit und Sicherheit, sie erhoffen sich, in einer besseren Gesellschaft leben zu können, in der Gerechtigkeit und Solidarität real sind. Die Flüchtlinge bauen auf unsere Grundwerte! Wir aber müssen zeigen, dass die europäische Politik diesen Grundwerten gerecht wird und den hohen Anspruch verwirklicht, die Menschenwürde zu schützen und die Aufnahme der Verfolgten zu leisten. […]

Der wichtigste Ort sowohl für die Integration der Flüchtlinge als auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind die Städte und Gemeinden – sie brauchen sofortige Hilfe! […]

Deutschland kann – wenn wir es als nationale Aufgabe richtig anpacken – viel leisten und auch eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen. Das heißt aber nicht, dass wir deshalb auf eine faire und menschliche gemeinsame Flüchtlingspolitik in Europa verzichten können.“

SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck zu Leiharbeit

Jutta STEINRUCK: “EU setzt Mindeststandards beim Arbeitnehmerschutz”
Leiharbeit darf laut Generalstaatsanwalt nur zur Deckung vorübergehenden Bedarfes benutzt werden

Der zuständige Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Donnerstag seine Auffassung zu einer EuGH-Verhandlung zur Leiharbeit veröffentlicht.

Die Anklage der finnischen Transportgewerkschaft bezieht sich auf die Frage, ob die Europäische Richtlinie zu Leiharbeit in Einklang mit dem finnischen Tarifvertrag steht. Dieser verbietet Leiharbeit, wenn LeiharbeiternehmerInnen über einen längeren Zeitraum Arbeiten von festangestellten ArbeitnehmerInnen übernehmen. Laut Generalstaatsanwalt steht diese finnische Regelung im Einklang mit der Europäischen Richtlinie. Leiharbeit darf demnach nur zu Deckung vorübergehenden Bedarfes genutzt werden darf.

“Wenn der Europäische Gerichtshof der Auffassung des Generalstaatsanwaltes folgt, wie in den meisten Fällen, wäre dies eine zentrale, erste Auslegung der Richtlinie zu Gunsten des europaweiten Arbeitnehmerschutzes”, begrüßt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion, die Auffassung des Generalstaatsanwalts. “Dann wäre das Urteil ein erster Schritt zur Abschaffung des Missbrauchs von Leiharbeit. Dauerarbeitsplätze dürfen auf keinen Fall von Leiharbeitnehmern ersetzt werden”, so die SPD-Europaabgeordnete.

Hintergrund: Die Richtlinie zur Leiharbeit ist seit 2008 in Kraft und setzt Mindeststandards beim Arbeitnehmerschutz von Leiharbeitern. Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, 20.11.2014, einen Umsetzungsbericht vor dem Beschäftigungsausschuss vorgelegt, indem sie darauf hinweist, dass der Artikel zur Einschränkung und Verbot von Leiharbeit Probleme bei der Umsetzung bietet. Daher könnte dieses EuGH-Urteil einen Präzedenzfall schaffen.

(mrn-news vom 21.11.2014)

“Gemeinsame Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit statt Schaufenster-Gipfelei”

Jutta STEINRUCK: “Gemeinsame Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit statt Schaufenster-Gipfelei” – Europaparlament fordert effizientere Bereitstellung der Mittel

Den SPD-Europaabgeordneten geht die Umsetzung der Jugendgarantie zu langsam. Das Europaparlament hatte bereits in einer Resolution im Juli einen effizienteren Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit gefordert. In der vergangenen Woche endete zum dritten Mal innerhalb von 1,5 Jahren ein Gipfel der Staats- und Regierungschefs zu diesem Thema ohne nennenswertes Ergebnis.

“Statt der Schaufenster-Politik auf Gipfeln brauchen wir vereinfachte Antragsverfahren und verbesserte Finanzierungsregeln für die Jugendgarantie“, sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion anlässlich einer Diskussion im Europäischen Parlament am Dienstag. „Wir müssen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Gelder schneller abholen können, insbesondere die Krisenländer. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zu wichtig, um darüber einen Kampf zwischen Europaparlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten auszutragen. Die gemeinsame Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss oberste Priorität haben.”

Bis jetzt haben erst Litauen, Frankreich und Italien Gelder für die Jugendgarantie zugesprochen bekommen. Alle anderen Mitgliedstaaten mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent warten noch auf die Freigabe der Gelder. Der Rat hat darüber hinaus beschlossen, dass die veranschlagten sechs Milliarden Euro wegen der Dringlichkeit in den ersten zwei Jahren ausgegeben werden. Deshalb muss er nun sicherstellen, dass auch danach Gelder bereit stehen. Die Sozialdemokraten im Europaparlament eine Erhöhung der finanziellen Mittel auf 21 Milliarden jährlich. Diese könnten beispielsweise durch die Einnahmen einer Europaweiten Finanztransaktionssteuer finanziert werden.

“Die Mitgliedsstaaten sind jetzt gefordert“, sagt Jutta STEINRUCK, „entweder einzeln oder gemeinsam im Rat – die Jugendgarantie effizienter umzusetzen. Dafür müssen wir die Dominanz der Sparpolitik endlich beenden und wieder anfangen zu investieren, um nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist eine europäische Katastrophe.”

(mrn-news vom 21.10.2014)

Dem Europäischen Parlament starkes Profil gegeben

Martin Schulz zum Präsident des Europäischen Parlaments wiedergewählt

Votum der Wähler akzeptieren

Rat muss sich endlich auf einen Spitzenkandidaten einigen

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