Informationen zum Amt des Ortsvorstehers

Viele Bürgerinnen und Bürger werden sich fragen, was macht ein Ortsvorsteher überhaupt?
Warum ist es so wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich aktiv an der Wahl zum Ortsvorsteher beteiligen?

Hier haben wir für Sie einige Informationen zusammengetragen, damit Sie sich über das Amt des Ortsvorstehers informieren können.

 

Funktion

Die Funktion des Ortsvorstehers ist ähnlich der eines Bürgermeisters.

Der Ortsvorsteher vertritt den Ortsteil, für den er gewählt wurde.

 Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortsbeirates des jeweiligen Ortsbezirks und vertritt die Belange des Ortsbezirks gegenüber der Gemeindeverwaltung.

Aufgabe der Ortsvorsteher ist es, die Wünsche und Anliegen der Einwohner des Ortsteiles gegenüber dem Rat und der Verwaltung zu vertreten. Im Rahmen dieser Aufgabe sind sie dazu berechtigt und verpflichtet Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus der Ortschaft aufzugreifen und diese weiterzuleiten bzw. vorzutragen.

Ortsvorsteher sind somit wichtige Ansprechpartner und zugleich Kontaktpersonen zwischen den Einwohnern des Ortsteiles und der Politik bzw. Verwaltung.

Ortsvorsteher nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich und in ihrer Freizeit war. Ortsvorsteher ist also kein Beruf und keine hauptamtliche Arbeit, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Voraussetzung ist, dass die Person in dem Ort wohnen, für den sie gewählt werden. Ferner müssen sie dem Gemeinderat angehören oder ihm angehören können, also das passive Kommunalwahlrecht besitzen. Ortsvorsteher müssen keiner Partei angehören!

 

Wahl

Ebenso wie der Ortsbeirat wird ein Ortsvorsteher im Rahmen von Kommunalwahlen für die Dauer von 5 Jahren direkt vom Volk gewählt.

Tritt kein Bewerber zur Wahl an, wird der Ortsvorsteher vom Ortsbeirat gewählt.

 

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