SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck zu Leiharbeit

Veröffentlicht am 22.11.2014 in Europa

Jutta STEINRUCK: “EU setzt Mindeststandards beim Arbeitnehmerschutz”
Leiharbeit darf laut Generalstaatsanwalt nur zur Deckung vorübergehenden Bedarfes benutzt werden

Der zuständige Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Donnerstag seine Auffassung zu einer EuGH-Verhandlung zur Leiharbeit veröffentlicht.

Die Anklage der finnischen Transportgewerkschaft bezieht sich auf die Frage, ob die Europäische Richtlinie zu Leiharbeit in Einklang mit dem finnischen Tarifvertrag steht. Dieser verbietet Leiharbeit, wenn LeiharbeiternehmerInnen über einen längeren Zeitraum Arbeiten von festangestellten ArbeitnehmerInnen übernehmen. Laut Generalstaatsanwalt steht diese finnische Regelung im Einklang mit der Europäischen Richtlinie. Leiharbeit darf demnach nur zu Deckung vorübergehenden Bedarfes genutzt werden darf.

“Wenn der Europäische Gerichtshof der Auffassung des Generalstaatsanwaltes folgt, wie in den meisten Fällen, wäre dies eine zentrale, erste Auslegung der Richtlinie zu Gunsten des europaweiten Arbeitnehmerschutzes”, begrüßt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion, die Auffassung des Generalstaatsanwalts. “Dann wäre das Urteil ein erster Schritt zur Abschaffung des Missbrauchs von Leiharbeit. Dauerarbeitsplätze dürfen auf keinen Fall von Leiharbeitnehmern ersetzt werden”, so die SPD-Europaabgeordnete.

Hintergrund: Die Richtlinie zur Leiharbeit ist seit 2008 in Kraft und setzt Mindeststandards beim Arbeitnehmerschutz von Leiharbeitern. Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, 20.11.2014, einen Umsetzungsbericht vor dem Beschäftigungsausschuss vorgelegt, indem sie darauf hinweist, dass der Artikel zur Einschränkung und Verbot von Leiharbeit Probleme bei der Umsetzung bietet. Daher könnte dieses EuGH-Urteil einen Präzedenzfall schaffen.

(mrn-news vom 21.11.2014)

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